Mengenstaffellung - Abnahmenmenge ab 10 Stück

Ballonweitflug-Karten, neutral

BZW0002

 

 

 

 


 

 

Ballonweitflug-Karten / Ballonwettflug-Karte in neutraler Aufmachung


 Beschreibung

 Passend für
folgende Ballongrößen:

Menge 

Ballonweitflug-Karten / Ballonwettflug-Karte
in neutraler Aufmachung, für
Luftballons mit Heliumfüllungen,
seidenmatt, 4-farb-Druck, beidseitig bedruckt.

 

Druck in Deutsch

Wichtig: Für einen geplanten Ballonmassenstart
größerer Ballonmengen (meist ab 500 Stück)
benötigen Sie eine Genehmigung der für
Sie zuständigen Flugsicherung.
Sollten Sie eine größere Menge steigen
lassen wollen, oder wenn Sie sich nicht
sicher sein sollten, so fragen Sie unten an.


Unter http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/index.html
finden Sie in den Rubriken:
Das Unternehmen / Standorte eine Auflistung
von Flugsicherungen mit passenden Links,
bei denen Sie sich über Ihren geplanten
Ballon-Massenstart erkundigen können.

Damit Sie später weiter im Shop schauen können,
müssen anschließend oben links auf Ihrem
Rechner auf "Zurück" klicken.
(Erfahrungsgemäß evtl. mit einem
Doppelklick auf "Zurück" klicken)

Bitte beachten Sie die Rubrik ‚Mehr Infos‘ (unten rechts)!
Hier finden Sie noch weitere wichtige Informationen
zu diesem Thema.

 

Viel Spaß wünscht Ihnen LOLLIPOP

Aufgeführte Ballons gehören nicht zum Lieferumfang
und müssen seperat bestellt werden.

Wir empfehlen Ballons
ab einer Größe von
33 cm Ø aufwärts.

Kleine Ballons sind
nicht für den Ballonweitflug
geeignet!

Staffelpreise:
10 Stück = 1,30 €
25 Stück = 3,00 €
50 Stück = 5,00 €
100 Stück = 9,00 €

 Tipp:

Viele unserer Kunden nutzen die Karte auch als Gutschein und um bei Festlichkeiten das Publikum bzw. die Gäste zu unterhalten. So könnte man die Karte wie oben erwähnt
als Gutschein nutzen um z. B. auf der Karte zu vermerken:
'... wenn meine Karte vom Finder zurückgeschickt wird, dann kannst du was Gewinnen,
...gehe ich mit dir Einkaufen, ... bringe ich dir den Müll raus, ... putze ich deine Fenster ...'
usw.

oder man schreib einen Gruß oder ähnliches auf, oder man läst den Finder etwas draufschreiben.


Viele, viele Möglichkeiten ...


Preise pro Sortierung

 

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Weitere Kundenhinweise:

Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollefreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege:

·         in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),

·         im Umkreis von 15 – 20 km um Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg),

·         im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze

·         von mehr als 500 Ballons


Die Adressen bzw. Telefonnummern für die erforderliche Freigabe für Ballonaufstiege in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt) finden Sie unter http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/index.html.

 

In den Rubriken: Das Unternehmen / Standorte finden Sie die Auflistung von Flugsicherungen mit passenden Links, bei denen Sie sich erkundigen können.

 

Eine detaillierte Karte Ihres Zuständigkeitsbereiches der DFS mit aufgeführten Ansprechpartnern finden Sie auch im Internet unter www.dfs.de  (im Bereich Aviation Services & Business unter Service: Luftrauminfo & Struktur)

Bei überregionalen Veranstaltungen (Aufstiege an verschiedenen Orten, die über
den Zuständigkeitsbereich einer Niederlassung hinausgehen) wenden sie sich bitte
an die DFS Unternehmenszentrale (Tel.: 0 61 03 / 7 07 – 13 13 / - 13 39,
Telefax: 0 61 03 / 7 07 – 13 99).


Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS (vorzugsweise per eMail an ballon@dfs.de folgende Informationen:

 

·         geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstiegs

·         Ort des Aufstiegs (Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten)

·         Anzahl der Ballons

·         Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer)

 

Hinweis der DFS:

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der bereits beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen
generell als erteilt, wenn:

 

·         die Ballons nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),

·         zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird,

·         keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe …)
an den Ballons befestigt werden.

 

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