Wachspad / Ersatz-Brenneinheit für Asian Sky-Lights
HP0010
Verschiedene Fotos des Modells finden Sie in unserer Dia-Show unter Mehr Bilder ...' rechts (unterhalb des Fotos das grauen Kästchen links anklicken)
Bitte beachten Sie die Rubrik ‚Mehr Infos‘ (unten rechts)! Hier finden Sie noch wichtige Informationen zu diesem Artikel. Danke
Solange der Vorrat reicht!
1 Stück Asian Sky-Light-Ersatz-Brenneinheit / Wachspad
Himmelslaternen-Zubehör versenden wir grundsätzlich NICHT PER NACHNAHME !
| Göße |
Menge |
| ca. 4 / 4,5 cm |
ab 1 Stück |
| Tipp: |
Suchen Sie zum steigen lassen eines Asian Sky-Lights einen Platz aus, wo die Flamme keinen Schaden anrichtet (Brandgefahr / teures und unnötiges anspringen von Brandmeldern usw.) |
Das Wachspad wird mittels Spann-Drähten am Bambuskranz des Asian Sky-Lights befestigt.
Preis pro Stück
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Sicherheitshinweise & HAFTUNGSAUSSCHUSS:
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Lassen Sie Asian-Skylights nur bei Windstille und trockenem Wetter auf einer freien Fläche sowie unter freiem Himmel und nur von Personen ab 18 Jahren aufsteigen. Zum Aufstieg eignen sich freie Plätze im Außenbereich, Seen, Felder, Wiesen ohne Baumbestand.
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Halten Sie für alle Fälle einen Feuerlöscher bereit. Es ist ausdrücklich untersagt, Asian-Skylights in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährlichen Plätzen wie z. B. Tankstellen, Wäldern, Hochspannungsmasten und in der Nähe von Häusern, Menschenansammlungen usw. aufsteigen zu lassen.
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Lassen Sie das Asian-Skylight los, wenn es hochsteigen will, halten Sie es nicht zu lange fest. Vergewissern Sie sich, dass nichts (wie etwa eine Schnur) daran befestigt ist.
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Asian-Skylights dürfen nicht in die Hände von Kindern, oder Personen unter 18 Jahren. Selbst Erwachsene dürfen Asian-Skylights nur dann aufsteigen lassen, wenn Sie diese Anweisung richtig verstanden haben.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass an manchen Orten sowie in der Nähe von Flughäfen und im kontrollierten Luftraum bei regionalen Flughäfen (15 - 20 km) und bei internationalen Flughäfen (50 km) das aufsteigen von Asian-Skylights verboten ist. Bei Massenaufstiegen ist grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich, diese gibt Ihnen auch Infos ob Asian-Skylights bei Ihnen erlaubt sind.
Die Flugsicherung informiert | |
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Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Fluglaternen“ ( Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon, ... ) für eine Freigaben nach §16a LuftVO werden folgende Angaben benötigt:
Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 8 Tage, sonst kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse: ballon@dfs.de
Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller eine Aussage über die zu beachtenden Bedingungen Seitens der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Diese bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Sicherheit des Luftverkehrs, für welche die Flugsicherung gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist. Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Wir empfehlen daher, zusätzlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt zu stellen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle über das Vorhaben zu informieren."
Weitere Hintergrundinformationen:
Einige Städte, Gemeinden, Regierungsbezirke und Bundesländer haben mittlerweile ein allgemeines Aufstiegsverbot erlassen. Wir raten daher allen Kunden, sich unbedingt bei den für sie örtlich zuständigen Behörden zu erkundigen. Falls für Ihre Region eine Genehmigung erforderlich ist, ist für die Einholung dieser Genehmigung der Verwender der Fluglaternen verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Regelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kennen können.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an:
Telefon: +49 ( 0 ) 69 / 7 80 72 - 6 58 Telefax: +49 ( 0 ) 69 / 7 80 72 - 6 68
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Unter http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/index.html finden Sie in den Rubriken: Das Unternehmen / Standorte eine Auflistung von Flugsicherungen mit passenden Links, bei denen Sie sich erkundigen können. Weitere Informationen über sogenannten „Fluglaternen“ finden Sie in der Rubrik Customer Relations der "dfs".
HAFTUNGSAUSSCHUSS:
Beim Aufstieg der Asian-Skylights / Sky-Laterne / Partyballon / Himmelslaterne / Himmelslichter aus Papier für Windstille mit Brenneinheit wird mit offenem Feuer hantiert. Für jeglichen möglichen Unfall, der durch den Umgang des/der Benutzers/in entsteht, ist der/die Benutzers/in selbst verantwortlich. Hersteller, Großhändler, Einzelhändler sowie Versender und Versandunternehmen sind nicht haftbar. Indem Sie die Verpackung öffnen, erklären Sie Ihr Einverständnis für diese Vereinbarung und bestätigen, diese vollständig und richtig verstanden zu haben. |
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